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| Glossen |
Verhaltensregeln für die
Weihnachtsfeier
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Liebe Mitarbeiter,
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende Geschäftsjahr
mit einer
gemeinsamen Weihnachtsfeier beenden.
Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die
Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die besinnliche Feier
auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen.
1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus eigener Kraft
erreichen, und nicht im alkoholisierten Zustand von Kollegen hereingetragen werden. Eine
Vorfeier ab den frühen
Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.
2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das kalte
Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen
aufsuchen! Auch die Begründung "Sonst frißt mir der Meier die ganzen
Melonenschiffchen weg" kann nicht akzeptiert werden.
3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt aus der
Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund
hat. Der Hinweis "Alkohol desinfiziert" beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten
das Mißtrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus
Hagebuttentee und
Super-Bleifrei ausgetauscht hat, wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu
wiederholen. Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was passierte als Kollege
Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.
5.) Sollte jemand nach Genuß der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen
Unpäßlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten die dafür vorgesehen
Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt
seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden.
Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch einige
Textpassagen irritiert werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, das einige der männlichen
Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft gemeldet
haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin Frl. Kluge meint, es
bestände ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und
der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten, sollte unsere
Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.
MfG
Die Geschäftsleitung
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